Sowohl für Bestandsgebäude, als auch Neubauten muss bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing ein Energieausweis vorliegen. Man unterscheidet hier zwischen dem „Bedarfsausweis“ und dem „Verbrauchsausweis“. Wir helfen Ihnen gerne Ihren Energieausweis zu erstellen.